Juni 2014

Konkav und konvex

Wie schon bei der Beschich­tung eines Fahr­rad­we­ges spielt das Gehirn dem Betrach­ter die­ses Fotos von in den Asphalt ein­ge­drück­ten Rin­gen einen Streich: Sehen sie nicht aus wie kreis­för­mige Stege, die aus dem Asphalt hervorragen?

Konkav und konvex

Und hier das glei­che Bild, jedoch um 90° nach links gedreht:

Konkav und konvex

Gehe ich mit mei­nen Augen vom ers­ten Bild direkt zum zwei­ten, erschei­nen mir die Ringe immer noch kon­vex, doch wenn ich mei­nen Blick kurz ab- und dann wie­der dem zwei­ten Bild zuwende, sehe ich sie so, wie sie wirk­lich sind, also kon­kav. Doch auch dann besteht die Mög­lich­keit, dass sie plötz­lich nach oben klap­pen, also wie­der kon­vex wer­den. – Hier das Bild im Ori­gi­nal sowie in den Dre­hun­gen um 90°, 180° und 270° im Uhr­zei­ger­sinn (der Klick auf eine Minia­tur öff­net eine ver­grö­ßerte Dar­stel­lung im Overlay).

Konkav und konvex

Konkav und konvex

90°

Konkav und konvex

180°

Konkav und konvex

270°

Merke: Glaube nicht alles, was dir der feuchte Klum­pen zwi­schen dei­nen Ohren erzählt.

Blei

Heute geht es um das im Blei­stift nicht ent­hal­tene Metall und sein Vor­han­den­sein im Mes­singspitzer. Die­ser Kom­men­tar hat mich moti­viert, mehr in Erfah­rung zu bringen.

Mes­sing ist eine Legie­rung aus Kup­fer und Zink, wobei der Zink­an­teil übli­cher­weise zwi­schen 5 und 45 Pro­zent liegt. Zur Her­stel­lung von Son­der­mes­sing, das spe­zi­elle Eigen­schaf­ten hat, wer­den der Schmelze wei­tere Ele­mente wie z. B. Alu­mi­nium, Nickel oder Zinn hin­zu­ge­fügt. Mes­sing­sor­ten für die spa­nende Bear­bei­tung (soge­nann­tes Automaten- oder Zer­spanungsmessing) haben einen klei­nen Blei­an­teil, da die­ser span­bre­chend wirkt. Das für Mes­sing­spit­zer gern ver­wen­dete Mate­rial CuZn39Pb3 (Ms58)1 ent­hält 57–59% Kup­fer und 2,5–3,5% Blei; der Rest ist Zink (zuläs­sige Bei­men­gun­gen sind u. a. Nickel, Eisen, Zinn und Alu­mi­nium von jeweils 0,5% oder weni­ger). Die EG-Richtlinien 2002/95/EG (RoHS 1) und 2011/65/EU (RoHS 2) regeln die Ver­wen­dung gefähr­li­cher Stoffe, dar­un­ter auch Blei. Der ers­ten Richt­li­nie zufolge zuläs­sig ist „Blei als Legie­rungs­ele­ment in Stahl mit einem Blei­an­teil von bis zu 0,35 Gewichts­pro­zent, in Alu­mi­nium mit einem Blei­an­teil von bis zu 0,4 Ge­wichtsprozent und in Kup­fer­le­gie­run­gen mit einem Blei­an­teil von bis zu 4 Gewichtspro­zent.“ Die für Spit­zer genutzte Legie­rung erfüllt also die Anfor­de­rung der EG-Richtlinien an den maxi­ma­len Bleigehalt.

In den USA müs­sen alle Waren, deren Blei­ge­halt den pro­dukt­spe­zi­fi­schen Grenz­wert über­schreitet, durch einen Auf­kle­ber mit fest­ge­leg­tem Wort­laut gekenn­zeich­net wer­den: „WARNING: This pro­duct con­ta­ins lead, known to CA to cause birth defects and other repro­duc­tive harm. Wash hands fre­quently.“ Die­ser Hin­weis, der bei Mes­sing ab 0,25% Blei ange­bracht wer­den muss, geht auf die Cali­for­nia Pro­po­si­tion 65 (genauer: „The Safe Drin­king Water and Toxic Enforce­ment Act of 1986“) zurück, die aller­dings kon­tro­vers dis­kutiert wird. Her­stel­ler außer­halb der USA kön­nen so dazu ver­pflich­tet wer­den, ihre Pro­dukte für den US-amerikanischen Markt mit die­sem Warn­hin­weis zu ver­se­hen. In Europa geht man jedoch davon aus, dass der geringe Blei­ge­halt des hier genutz­ten Mes­sings keine Gesund­heitsschäden hervorruft.

Anm.: Die­ses bunte Sam­mel­su­rium hat heute sein Siebenjähriges.

  1. CW614N, ehem. 2.0401.
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