Zwei rote Rosen

Untergeschoss des Deutschen Filmmuseums in Frankfurt /M.

Unter­ge­schoss des Deut­schen Film­mu­se­ums in Frankfurt/Main (HDR-Aufnahme)

Dem deut­schen Spiel­film „Zwei rote Rosen“ aus dem Jahr 1928, der das Wer­ben zweier Frauen um einen Mann zeigt, hat die Film­prüf­stelle Ber­lin die Zulas­sung für Jugend­li­che ver­sagt, da „[eine] Ver­wir­rung sitt­li­cher Begriffe ent­ste­hen wird, die einer Gefähr­ung der sitt­li­chen Ent­wick­lung gleich­kommt“ und die Dar­stel­lun­gen „die Phan­ta­sie in einer Weise beschäf­ti­gen kön­nen, die einer Über­rei­zung gleich­kommt“ (Quelle: DIF).

2 Kommentare zu „Zwei rote Rosen“

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