Wundersame Welt der Waren (14)

Der geheim­nis­vol­len Ver­wand­lung des Glas-Kaffeeautomaten Krups Pro­Aroma F 309 4C (schwarz) in einen Hygie­ne­ar­ti­kel der beson­de­ren Art wohnte kürz­lich mein auf­merk­sa­mer Kol­lege H. in einer Filiale der auf lär­mende Reklame spe­zia­li­sier­ten Elek­tro­han­dels­kette bei.

Hygieneartikel Kaffeemaschine

Diese bemer­kens­werte Meta­mor­phose geschah bin­nen eines sehr kur­zen Augen­blicks und erhob das pro­fane Haus­halts­ge­rät kraft eines gro­ßen roten Stem­pels zu einem nicht mehr umtausch­ba­ren Uten­sil für die per­sön­li­che Pflege. Der Lauf der Dinge ver­blüfft mich doch immer wie­der aufs Neue!

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6 Kommentare zu „Wundersame Welt der Waren (14)“

  1. Bei Wiki­pe­dia gibt es eine Liste von Hygie­ne­ar­ti­keln ( http://de.wikipedia.org/wiki/Kategorie:Hygieneartikel ). Einen Kaf­fee­au­to­ma­ten konnte ich dort nicht fin­den, nur einen Arti­kel mit Tasse im Namen, der war es wohl auch nicht. Wenn man sich die Liste der Hygie­ne­ar­ti­kel ansieht waere wohl die logischste Erklae­rung, dass die Elek­tro­han­dels­kette ver­mu­tet der Kaf­fee­au­to­mat koennte als Rue­cken­krat­zer oder Hand­tuch­spen­der miss­braucht werden…

  2. Auch ich habe mich erfolg­los bemüht, eine Ver­bin­dung zwi­schen dem Elek­tro­ge­rät und der Körper­pflege her­zu­stel­len. Soll­ten tat­säch­lich Rück­läu­fer zu die­ser befremd­li­chen Rege­lung geführt ha­ben, so möchte ich über die Dis­kus­sio­nen zwi­schen Händ­ler und Kunde nicht spekulieren.

  3. Nun ja, eine Hygie­ne­ar­ti­kel im her­kömm­li­chen Sinne ist der Kaf­fee­au­to­mat wohl nicht.
    ABER ein­mal in einem (frem­den) Haus­halt benutzt, ist er sozu­sa­gen besu­delt und nicht mehr hygie­nisch sauber.
    Aus dem glei­chen Grund wer­den ja auch Unter­wä­sche, Bade­ho­sen und ähn­li­ches nicht zurückgenommen.
    … und Taschentücher … :-)

  4. Nun, sogar Unter­ho­sen wer­den, wenn sie noch nicht benutzt sind, wie­der zurück­ge­nom­men. Die­ser Stem­pel jedoch erweckt den Ein­druck, als gäbe es hier kei­nes­falls einen Umtausch. Zudem kann bei einem Defekt der Umtausch selbst eines gebrauch­ten Geräts nicht voll­stän­dig ver­wei­gert wer­den. – Aber ich zähle schon wie­der Erbsen ;-)

  5. Habe vorige Woche eine Kaf­fee­ma­schine bei Poco erwor­ben, lei­der waren die Kan­nen der letzte Dreck man konnte nicht ein­schen­ken ohne zu ver­schüt­ten. Wollte von mei­nem Rück­ga­be­recht gebrauch machen.Da dies aber angeb­lich ein Hygie­ne­ar­ti­kel ist,wurde eine Rück­nahme verweigert.Das war mein letz­ter Kauf in die­sem Laden!

  6. Das ist ärger­lich, aber lei­der rech­tens, denn das Rück­ga­be­recht aus §356 BGB, abge­lei­tet vom Wider­rufs­recht aus §355 BGB, besteht nicht all­ge­mein bei Kauf­ver­trä­gen, son­dern ist nur für den Fern­ab­satz­ver­trag gemäß §312b BGB gere­gelt, also nicht – wie hier – beim Kauf im Geschäft. Auch hin­sicht­lich des Umtauschs besteht kein recht­li­cher Anspruch. Bei der Rück­gabe des gekauf­ten Arti­kels kann der Ver­käu­fer bestim­men, ob er den Kauf­preis erstat­tet, einen Gut­schein aus­stellt oder den Kun­den den Arti­kel gegen einen ande­ren aus­tau­schen lässt. Der Kunde hat daher auch kei­nen gene­rel­len Anspruch auf Rück­zah­lung des Kauf­prei­ses, wenn er die Ware zurück­gibt. Dar­aus folgt, dass der Ver­käu­fer die Kaf­fee­ma­schine auch dann nicht zurück­neh­men muss, wenn sie nicht als Hygiene-Artikel gekenn­zeich­net ist.

    Ihre Erfah­rung ist sicher keine Wer­bung für Poco, aber auch keine für den Her­stel­ler der Kaffee­maschine. Um wel­chen Arti­kel han­delt es sich denn?

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