Kurz notiert

Hin und wie­der wage ich einen Blick in die Zukunft und stö­bere bei Espa­ce­net in den Pa­tentschriften haupt­säch­lich der IPC B43K (Geräte zum Schrei­ben oder Zeich­nen) und B43L (Arti­kel zum Beschrei­ben oder zum dar­auf Zeich­nen; Zube­hör zum Schrei­ben oder Zeich­nen). Dabei ent­gan­gen ist mir jedoch ein Patent, das Faber-Castell erteilt und Ende Januar ver­öf­fent­licht wurde.

Bei dem „Ver­fah­ren zur Her­stel­lung von holz­ge­fass­ten Stif­ten“ (EP2689938) wird die Stirn­fläche des Stifts mit einem UV-Lack grun­diert und anschlie­ßend far­big bedruckt. Wäh­rend beim für End­kap­pen übli­chen Vor­ge­hen mit­tels Tau­chen die Grundier- und die Farb­schicht lange trock­nen müs­sen, kann der UV-Lack in Sekun­den gehär­tet wer­den. Zudem ist des­sen Schicht dün­ner als beim Tau­chen und daher die Gefahr der Trop­fen­bil­dung und des Ver­lau­fens sehr gering. Der Farb­auf­trag erfolgt durch ein Druck­ver­fah­ren, wobei die Pa­tentschrift den Tam­pon­druck als für die meist kon­ve­xen Stif­ten­den beson­ders geeig­net auf­führt. Mit die­sem Ver­fah­ren las­sen sich der Pro­duk­ti­ons­durch­satz erhö­hen und der Ma­terialbedarf sen­ken, und ich ver­mute, dass man durch die Bedruckung auch mehr Gestal­tungsmöglichkeiten hat.

Danke an Wow­ter für den Hin­weis auf die­ses Patent!

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