Chef

Ich bin hier der Chef und greife bei beson­de­ren Gele­gen­hei­ten gerne zu den Kopier­stif­ten 9134 und 9136 „Chef“ von A.W. Faber.

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Sie waren von 1956 bis in die 1970er Jahre hin­ein erhält­lich und unter­strei­chen mit ihrem beein­dru­cken­den Durch­mes­ser von 10 Mil­li­me­tern meine Autorität.

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Genug geplau­dert – es war­ten wich­tige Chef-Angelegenheiten.

Danke an 2nd_astronaut für diese Stifte!

8 Kommentare zu „Chef“

  1. Dann sollte der Chef aber nicht mit „schwarz“ abzeich­nen, son­dern mit Grün, Rot oder Vio­lett – Siehe die ent­spre­chen­den Farb­re­ge­lun­gen bei Behörden:
    „Die «Anlage 2 zu Para­graph 13 Absatz 2» der «Gemein­sa­men Geschäfts­ord­nung der Bun­des­mi­nis­te­rien GGO» legt fest: Der Grün­stift ist dem Minis­ter vor­be­hal­ten. Streng hier­ar­chisch ist außer­dem vor­ge­schrie­ben: Par­la­men­ta­ri­sche Staats­se­kre­täre zeich­nen vio­lett, beam­tete Staats­se­kre­täre rot, die Abtei­lungs­lei­tung blau und die Unter­ab­tei­lungs­lei­tung braun.“

    Schwarz und blau sind dage­gen dem Fuß­volk vorbehalten.

  2. Danke für diese bemer­kens­wer­ten Details! Die wären ja fast einen eige­nen Bei­trag wert (viel­leicht zusam­men mit einer ande­ren und wohl eben­falls ziem­lich tra­di­tio­nel­len Rege­lung, näm­lich der „Dienst­ord­nung für Nota­rin­nen und Notare (DONot)“, in der u. a. der Umgang mit Nota­ri­ats­garn und Sie­gelob­la­ten vor­ge­ge­ben ist). Was die Farb­re­ge­lung angeht, so rede ich mich jetzt damit raus, dass die­ser Laden keine Behörde ist, son­dern zur Pri­vat­wirt­schaft zählt und somit der Chef machen und vor­ge­ben kann, was er will ;-) – Ich wüsste gerne, mit wel­cher Art Stifte der Bedarf an Vio­lett und Braun gedeckt wird (die ande­ren Far­ben sind ja Stan­dard und in allen For­men zu bekommen).

  3. Danke für die­sen wirk­lich sehr inter­es­san­ten Link!

    In der Gemein­sa­men Geschäfts­ord­nung der Bun­des­mi­nis­te­rien (GGO) ist in der Anlage 2 zu § 13 Absatz 2 unter „Papier­ge­bun­dene Vor­gänge“ zudem festgehalten:

    Ver­tre­te­rin­nen oder Ver­tre­ter benut­zen den glei­chen Farb­stift, jedoch mit Namenszeichen.
    Es bedeuten:
    Strich mit Farb­stift oder Namens­zei­chen = Kennt­nis genom­men (Sicht­ver­merk)
    # Dop­pel­kreuz mit Farb­stift = Vor­be­halt der Zeich­nung des die Sache abschließenden
    Ent­wurfs mit Zeich­nungs­be­fug­nis für die Ver­tre­te­rin oder den Vertreter.

    In elek­tro­ni­sche Vor­gän­gen – so die GGO – „kann die Farb­ge­bung durch geeig­nete Kenn­zeich­nung ersetzt wer­den“. His­to­ri­ker wer­den die Doku­mente spä­ter leich­ter durch­su­chen kön­nen, es aber nicht mehr so bunt haben!

  4. “ Ich wüsste gerne, mit wel­cher Art Stifte der Bedarf an Vio­lett und Braun gedeckt wird“

    Nun – es gibt doch genü­gend Her­stel­ler, ange­fan­gen bei Faber-Castell die Farb­stifte auch in Vio­lett und Braun in ver­schie­de­nen Qua­li­tä­ten im Ange­bot haben. Wenn es kein Farb­stift sein soll, gibt es auch die Fine­li­ner von Sta­bilo (Sta­bilo Point 88) in allen Far­ben, auch in Braun und Violett.

  5. Das stimmt natür­lich. Meine Frage war unge­schickt for­mu­liert – mein Gedanke war eher, ob es bestimmte Vor­ga­ben für die Art der zu ver­wen­den­den Stifte gibt, also ob sie z. B. doku­men­ten­echt sein müs­sen (was ja bei Farb­stif­ten nicht unbe­dingt der Fall ist). Ich habe in der GGO jedoch keine ent­spre­chen­den Hin­weise gefun­den, und so ist die Aus­wahl groß.

  6. I liked the drop shadow effect on the let­te­rings. I think I didn’t see that in any other pencil…

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