J.S. STAEDTLER 1919 (1)

J.S. STAEDTLER 1919 (1)

Dies ist die Vorder- und ein Aus­schnitt der Rück­seite des Haus­ka­ta­lo­ges der J.S. STAEDTLER Mars-Bleistift-Fabrik aus dem Jahr 1919, der auf 108 Sei­ten mit mehr als 500 Abbil­dun­gen über zahl­rei­che und aus heu­ti­ger Sicht zuwei­len unge­wöhn­li­che Pro­dukte infor­miert hat: Tele­fon­stifte, Ball­stifte, Blei­stift­kap­pen mit Schreib­fe­der, Brieftaschen-Stifte mit Scheiben- und Kugel­knöp­fen, Straßenbahn-Patentstifte, Stifte mit Messing-Gewinde und vie­les mehr. Ich freue mich sehr dar­auf, eini­ges davon hier in den nächs­ten Wochen zei­gen zu können.

J.S. STAEDTLER 1919 (1)

Danke an STAEDTLER für die Geneh­mi­gung zur Reproduktion!

J.S. STAEDTLER 1919 | Straßenbahn-Patentstift →

5 Kommentare zu „J.S. STAEDTLER 1919 (1)“

  1. Der Kata­log ist natuer­lich ein wah­rer Schatz …und er scheint ja sogar sehr gut erhal­ten zu sein.

  2. Es würde mich freuen wenn Sie zumin­dest die Sei­ten mit den holz­ge­fass­ten Sti­ten zei­gen könnte oder sie mir zuschi­cken könnte. Auf mei­ner Web­seite kön­nen Sie auch ein 4-blaettriges Rekla­me­blatt fin­den. Ich ver­su­che sol­che Kata­loge zu bekom­men um meine Stifte zu datie­ren. Bei Lead­hol­der kann man ein paar sehr inter­es­sante Kata­loge herunterladen.

  3. Mat­thias Meckel: Er hat natür­lich einige zum Teil deut­lich sicht­bare Gebrauchs­spu­ren, vor allem am Umschlag, doch für sein Alter und ange­sichts des Umstands, dass er zum häu­fi­gen Nach­schla­gen benutzt wurde, ist er in der Tat noch recht gut erhalten.

    Metin Alpars­lan: Ich werde mich zunächst auf die Sei­ten bzw. die Aus­schnitte davon beschrän­ken, für deren Repro­duk­tion ich die Geneh­mi­gung erhal­ten habe, doch ich hoffe, spä­ter noch mehr zei­gen zu kön­nen. – Wenn Sie nach kon­kre­ten Infor­ma­tio­nen suchen, so kön­nen Sie mir gerne die Bezeich­nun­gen der zu datie­ren­den Stifte nen­nen; ich schaue dann nach.

  4. Soweit ich weiss müss­ten die copy­rights schon laengst ver­jaehrt sein, da der Kata­log wohl nicht neu gedruckt wurde. Aber viel­eicht liege ich da in die­sem Fall ja falsch. Vie­len Dank trotz­dem ich warte dann auf die Seiten

  5. Das Urhe­ber­recht in Deutsch­land ist eine kniff­lige Ange­le­gen­heit. Ich habe in Erin­ne­rung, dass es 70 Jahre nach dem Tod des Urhe­bers erlischt, was hier der Fall sein könnte, und soweit ich weiß, würde auch ein Neu­druck daran nichts ändern (im Gegen­satz zum Copy­right, das es hier­zu­lande nicht gibt). – Auch wenn es viel­leicht über­vor­sich­tig wir­ken mag, so ziehe ich doch nicht nur hier den siche­ren Weg vor.

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. – Die Angabe von Name, E-Mail und Website ist freiwillig.

Nach oben scrollen