Technik

Blei

Heute geht es um das im Blei­stift nicht ent­hal­tene Metall und sein Vor­han­den­sein im Mes­singspitzer. Die­ser Kom­men­tar hat mich moti­viert, mehr in Erfah­rung zu bringen.

Mes­sing ist eine Legie­rung aus Kup­fer und Zink, wobei der Zink­an­teil übli­cher­weise zwi­schen 5 und 45 Pro­zent liegt. Zur Her­stel­lung von Son­der­mes­sing, das spe­zi­elle Eigen­schaf­ten hat, wer­den der Schmelze wei­tere Ele­mente wie z. B. Alu­mi­nium, Nickel oder Zinn hin­zu­ge­fügt. Mes­sing­sor­ten für die spa­nende Bear­bei­tung (soge­nann­tes Automaten- oder Zer­spanungsmessing) haben einen klei­nen Blei­an­teil, da die­ser span­bre­chend wirkt. Das für Mes­sing­spit­zer gern ver­wen­dete Mate­rial CuZn39Pb3 (Ms58)1 ent­hält 57–59% Kup­fer und 2,5–3,5% Blei; der Rest ist Zink (zuläs­sige Bei­men­gun­gen sind u. a. Nickel, Eisen, Zinn und Alu­mi­nium von jeweils 0,5% oder weni­ger). Die EG-​Richtlinien 2002/​95/​EG (RoHS 1) und 2011/​65/​EU (RoHS 2) regeln die Ver­wen­dung gefähr­li­cher Stoffe, dar­un­ter auch Blei. Der ers­ten Richt­li­nie zufolge zuläs­sig ist „Blei als Legie­rungs­ele­ment in Stahl mit einem Blei­an­teil von bis zu 0,35 Gewichts­pro­zent, in Alu­mi­nium mit einem Blei­an­teil von bis zu 0,4 Ge­wichtsprozent und in Kup­fer­le­gie­run­gen mit einem Blei­an­teil von bis zu 4 Gewichtspro­zent.“ Die für Spit­zer genutzte Legie­rung erfüllt also die Anfor­de­rung der EG-​Richtlinien an den maxi­ma­len Bleigehalt.

In den USA müs­sen alle Waren, deren Blei­ge­halt den pro­dukt­spe­zi­fi­schen Grenz­wert über­schreitet, durch einen Auf­kle­ber mit fest­ge­leg­tem Wort­laut gekenn­zeich­net wer­den: „WARNING: This pro­duct con­ta­ins lead, known to CA to cause birth defects and other repro­duc­tive harm. Wash hands fre­quently.“ Die­ser Hin­weis, der bei Mes­sing ab 0,25% Blei ange­bracht wer­den muss, geht auf die Cali­for­nia Pro­po­si­tion 65 (genauer: „The Safe Drin­king Water and Toxic Enforce­ment Act of 1986“) zurück, die aller­dings kon­tro­vers dis­kutiert wird. Her­stel­ler außer­halb der USA kön­nen so dazu ver­pflich­tet wer­den, ihre Pro­dukte für den US-​amerikanischen Markt mit die­sem Warn­hin­weis zu ver­se­hen. In Europa geht man jedoch davon aus, dass der geringe Blei­ge­halt des hier genutz­ten Mes­sings keine Gesund­heitsschäden hervorruft.

Anm.: Die­ses bunte Sam­mel­su­rium hat heute sein Siebenjähriges.

  1. CW614N, ehem. 2.0401.

Rätselhaftes Zeichen

An einem tech­ni­schen Gerät eines gro­ßen Her­stel­lers gibt es die­ses Zeichen:

Rätselhaftes Zeichen

Was kenn­zeichnet es? Wer als ers­ter einen Kom­men­tar mit der rich­ti­gen Lösung und einer funk­tio­nie­ren­den E-​Mail-​Adresse hin­ter­lässt, bekommt den hervor­ragenden Blei­stift­spit­zer Möbius+Ruppert 604, bekannt als „Gra­nate“, inklu­sive welt­wei­tem Versand.

Bleistiftspitzer Möbius+Ruppert 604

Am mor­gi­gen Frei­tag (28.3.) um 8 Uhr löse ich das Rät­sel auf.

Stille Beobachter (47)

Beifahrersitz im Citroën C4 Picasso

Die­ser Beob­ach­ter ist aus nach­voll­zieh­ba­ren Grün­den sehr still, denn hätte er jemals einen Mucks getan, wäre er wohl als blin­der Pas­sa­gier ver­däch­tigt wor­den. Seine große Klappe indes hat er immer gerne bereit­ge­hal­ten, wenn jemand im Fond etwas abstel­len wollte. Darf er wei­ter­hin mit­fah­ren? Selbstverständlich!

← vor­he­ri­ger | Stille Beob­ach­ter | nächs­ter →

Kurz notiert

Hin und wie­der wage ich einen Blick in die Zukunft und stö­bere bei Espa­ce­net in den Pa­tentschriften haupt­säch­lich der IPC B43K (Geräte zum Schrei­ben oder Zeich­nen) und B43L (Arti­kel zum Beschrei­ben oder zum dar­auf Zeich­nen; Zube­hör zum Schrei­ben oder Zeich­nen). Dabei ent­gan­gen ist mir jedoch ein Patent, das Faber-​Castell erteilt und Ende Januar ver­öf­fent­licht wurde.

Bei dem „Ver­fah­ren zur Her­stel­lung von holz­ge­fass­ten Stif­ten“ (EP2689938) wird die Stirn­fläche des Stifts mit einem UV-​Lack grun­diert und anschlie­ßend far­big bedruckt. Wäh­rend beim für End­kap­pen übli­chen Vor­ge­hen mit­tels Tau­chen die Grundier- und die Farb­schicht lange trock­nen müs­sen, kann der UV-​Lack in Sekun­den gehär­tet wer­den. Zudem ist des­sen Schicht dün­ner als beim Tau­chen und daher die Gefahr der Trop­fen­bil­dung und des Ver­lau­fens sehr gering. Der Farb­auf­trag erfolgt durch ein Druck­ver­fah­ren, wobei die Pa­tentschrift den Tam­pon­druck als für die meist kon­ve­xen Stif­ten­den beson­ders geeig­net auf­führt. Mit die­sem Ver­fah­ren las­sen sich der Pro­duk­ti­ons­durch­satz erhö­hen und der Ma­terialbedarf sen­ken, und ich ver­mute, dass man durch die Bedruckung auch mehr Gestal­tungsmöglichkeiten hat.

Danke an Wow­ter für den Hin­weis auf die­ses Patent!

Linien

Linien

Die DIN 15 (Teil) in Erich Jach­mann: Lehr­gang für das Fach­zeich­nen des Metall­ge­wer­bes, ins­be­son­dere für Maschi­nen­bauer und Mecha­ni­ker. Mag­de­burg: Creutz’sche Verlagsbuch­handlung, 1924.

Technisches Zeichnen (2)

Geschichte und Ästhe­tik der tech­ni­schen Zeich­nung fas­zi­nie­ren mich, und alte Lehr­bü­cher die­ses The­mas üben einen beson­de­ren Reiz auf mich aus. Klar, dass ich bei die­sem Titel zu­greifen musste.

Technisches Zeichnen

Der Zir­kel des Schutz­um­schlags fin­det sich im Druck auf dem Lei­nen­ein­band wieder:

Technisches Zeichnen

Beson­ders span­nend finde ich die Abschnitte zu den Werk­zeu­gen, vor allem den Bleistif­ten. Hier ein Aus­schnitt des Kapi­tels „Zei­chen­blei­stifte“:

Technisches Zeichnen

Die For­mu­lie­rung „Nicht so, son­dern so!“ schreit natür­lich nach einer (leicht bear­bei­te­ten) Ausschnittsvergrößerung:

Technisches Zeichnen

(Spit­zen wie die zweite von rechts schnit­ten Spit­zer wie z. B. der Koh-​I-​Noor № 1000.) Albert Bach­mann, Richard For­berg: Tech­ni­sches Zeich­nen. Leip­zig: B.G. Teub­ner Verlags­gesellschaft, 13. Auf­lage 1960.

Und weil es gerade herumlag:

Technisches Zeichnen

Kurt Rabe, Hans Steinke: Das tech­ni­sche Zeich­nen. Leip­zig: Fach­buch­ver­lag Leip­zig, 9. Auf­lage 1956.

Siehe dazu auch:

Nach oben scrollen